Kostenübernahme

Die Kosten aller Heilpraktiker-Behandlungen erfolgen durch private Krankenkassen (PKV) oder private Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenkasse entsprechend den vereinbarten Tarifen zumeist anteilig, die Heilpraktiker-Leistungen mit in ihrem Angebotskatalog haben.

Möglich ist auch eine Übernahme der Behandlungskosten durch die sogenannte Beihilfe (für Beamte und Postmitarbeiter) bzw. durch die Heilfürsorge. Besonders bei Akupunkturbehandlungen bestehen gute Voraussetzungen für vollständige oder teilweise Erstattungsmöglichkeiten.

Von gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird eine Übernahme der Behandlungskosten von Heilpraktikern in der Regel nicht übernommen.

 

Sie können allerdings darüber hinaus alle unsere Rechnungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung gegenüber dem Finanzamt als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

 

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